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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BeSecure IT

Stand: August 2026




§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen BeSecure IT, Brunnenstraße 15, 56751 Gering (nachfolgend „BeSecure IT“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

- IT-Sicherheitsberatung und IT-Sicherheitschecks,

- Datenschutzberatung,

- Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter, soweit gesondert vereinbart,

- Erstellung von Dokumentationen, Richtlinien, Konzepten und Notfallplänen,

- Risiko- und Sicherheitsanalysen,

- Schulungen und Trainings,

- Webinare,

- Gutachten und sachverständige Leistungen,

- sonstige Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich IT, Datenschutz und Informationssicherheit.

3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn BeSecure IT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

4. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.



§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote von BeSecure IT sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

4. BeSecure IT ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.


 
§ 3 Leistungsumfang

1. BeSecure IT erbringt Beratungs-, Prüfungs-, Analyse-, Dokumentations-, Schulungs- und sonstige IT- und Datenschutzdienstleistungen entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

2. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet BeSecure IT die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

3. Empfehlungen, Sicherheitskonzepte, Risikoanalysen und Handlungsempfehlungen stellen grundsätzlich fachliche Empfehlungen dar. Die Entscheidung über deren Umsetzung sowie deren konkrete Umsetzung obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Ein IT-Sicherheitscheck oder eine Sicherheitsanalyse stellt keine Garantie dafür dar, dass sämtliche Sicherheitslücken, Schwachstellen oder Angriffe erkannt oder verhindert werden können.

5. Die Leistungen von BeSecure IT können sich insbesondere auf die Analyse und Beratung hinsichtlich DSGVO, BDSG, BSI-Grundschutz, ISO/IEC 27001 und weiterer einschlägiger Standards beziehen. Eine verbindliche Zertifizierung oder behördliche Anerkennung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


 
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, BeSecure IT alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und sonstigen Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass BeSecure IT die für die Durchführung vereinbarter Leistungen erforderlichen Zugriffs- und Nutzungsrechte erhält.

3. Der Kunde stellt sicher, dass BeSecure IT nur auf Systeme, Daten und Einrichtungen zugreift, für die der Kunde hierzu berechtigt ist.

4. Der Kunde hat BeSecure IT über bekannte besondere Risiken, Sicherheitsvorfälle, Einschränkungen, technische Besonderheiten und relevante Änderungen seiner IT-Infrastruktur zu informieren.

5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen berechnet werden.


 
§ 5 IT-Sicherheitsprüfungen und Tests

1. Sicherheitsprüfungen, Schwachstellenanalysen, technische Prüfungen oder sonstige Sicherheitstests werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang durchgeführt.

2. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die zu prüfenden Systeme, Netzwerke, Anwendungen und Daten prüfen zu lassen.

3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass erforderliche Zustimmungen Dritter vor Beginn einer Prüfung eingeholt werden.

4. Soweit technisch möglich und zumutbar, werden Prüfungen so durchgeführt, dass Betriebsunterbrechungen und Beeinträchtigungen vermieden werden.

5. Eine vollständige Ausschließung von Betriebsstörungen oder Datenverlusten kann aufgrund der Natur technischer Prüfungen jedoch nicht garantiert werden.

6. Soweit erforderlich, hat der Kunde vor Beginn einer Prüfung aktuelle und funktionsfähige Datensicherungen bereitzustellen.


 
§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2. BeSecure IT behandelt sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich.

3. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Erfüllung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

4. Soweit BeSecure IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegen, wird eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

5. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


 
 § 7 Datenschutzbeauftragter

1. Wird BeSecure IT mit der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter beauftragt, gelten zusätzlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen.

2. Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter umfasst ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten.

3. Die Verantwortung des Kunden für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen bleibt beim Kunden.

4. BeSecure IT übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter sämtliche datenschutzrechtlichen Risiken oder Verstöße ausgeschlossen werden.


 
§ 8 Dokumentationen, Konzepte und Unterlagen

1. Von BeSecure IT erstellte Dokumentationen, Richtlinien, Konzepte, Notfallpläne, Handlungsempfehlungen und sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

2. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung der Unterlagen durch Dritte bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung von BeSecure IT, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

3. Gesetzliche Nutzungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

4. BeSecure IT ist berechtigt, Vorlagen, Methoden, allgemeines Fachwissen und eigene Arbeitsmittel auch für andere Kunden zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.


 
§ 9 Schulungen und Webinare

1. Für Schulungen, Trainings und Webinare gelten die jeweils vereinbarten Termine und Teilnahmebedingungen.

2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer rechtzeitig und ordnungsgemäß teilnehmen können.

3. Bei individuell vereinbarten Schulungen können bei kurzfristiger Absage oder Nichtteilnahme die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Ausfallkosten berechnet werden.

4. Die konkreten Stornierungsbedingungen werden bei Bedarf im jeweiligen Angebot vereinbart.



§ 10 Termine und Verzögerungen

1. Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Ausfällen von Kommunikations- oder IT-Systemen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder anderer von BeSecure IT nicht zu vertretender Umstände berechtigen BeSecure IT zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.

3. BeSecure IT informiert den Kunden über absehbare erhebliche Verzögerungen, soweit dies möglich und zumutbar ist.



§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

2​. Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

3. Reisezeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige notwendige Auslagen können dem Kunden berechnet werden, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. BeSecure IT ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.



§ 12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

1. Sämtliche von BeSecure IT erstellten Konzepte, Texte, Dokumentationen, Präsentationen, Schulungsunterlagen und sonstigen Werke können urheberrechtlich geschützt sein.

2. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

3. Eine weitergehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung von BeSecure IT, soweit gesetzlich zulässig.



§ 13 Gewährleistung

1. BeSecure IT erbringt seine Leistungen nach den anerkannten fachlichen Grundsätzen und mit der im jeweiligen Tätigkeitsbereich erforderlichen Sorgfalt.

2. Beanstandungen sind vom Kunden möglichst unverzüglich nach Kenntnis des Mangels mitzuteilen.

3. Bei berechtigten Mängeln ist BeSecure IT zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

4. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.



§ 14 Haftung

1. BeSecure IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.

2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet BeSecure IT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

4. BeSecure IT haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde empfohlene Sicherheitsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig umgesetzt hat.

5. BeSecure IT übernimmt keine Garantie dafür, dass IT-Systeme des Kunden vollständig vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Datenverlust, unbefugtem Zugriff oder sonstigen Sicherheitsvorfällen geschützt werden können.

6. Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene und aktuelle Datensicherungen vorzuhalten.



§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


 
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

2. Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen gelten die jeweils vereinbarten Kündigungsfristen.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

4. Nach Vertragsende sind noch offene Vergütungsansprüche und bereits entstandene Kosten zu begleichen.


 
§ 17 Herausgabe und Löschung von Daten

1. Nach Beendigung des Vertrags gibt BeSecure IT die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten auf Verlangen zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

2. Elektronische Kopien werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

3. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.



§ 18 Vertraulichkeit nach Vertragsende

Die Parteien verpflichten sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.


 
§ 19 Änderungen der AGB

1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten für Änderungen der AGB die gesetzlichen Anforderungen.

3. Gegenüber Unternehmern können Änderungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden.


 
§ 20 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von BeSecure IT als Gerichtsstand vereinbart werden.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


BeSecure IT

Brunnenstraße 15

56751 Gering

Deutschland

E-Mail: info(at)besecure-it.de

Telefon: +49 1522 9278922

Stand: August 2026